
Bislang nur in Bayern – NEU seit 1. April 2019
Erstmals ist die Prozedur der Injektionsbehandlung mit Botulinumneurotoxin (BoNT) u.a. bei Kindern mit Spastik, Dystonie und Migräne eine vergütungsfähige Regelleistung für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
Seit dem 01. April 2019 (rückwirkend) können jetzt auch Neuropädiater*innen im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Zulassung oder Ermächtigung einen Zuschlag zu einer bestehenden Honorarziffer des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) bei der KV abrechnen – allerdings bislang nur in Bayern! Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hatte im Rahmen ihrer regionalen Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen 2018 erreicht, dass die Injektionen mit Botulinumtoxin von Erwachsenen-Neurologen als sog. „besonders förderungswürdige Leistungen“ anerkannt und mit einem entsprechenden Zuschlag gefördert werden. Nach Intervention der GNP konnte in den diesjährigen Verhandlungen eine Gleichstellung auch für die neuropädiatrische Behandlung erreicht werden. An den Verhandlungen waren Vertreter der GNP oder des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte (BVKJ) nicht beteiligt, hatten also weder Einfluss auf den Vertragstext, die betreffenden Diagnosen noch gar die Vergütungshöhe.
Teilerfolg und „Wegmarke“
Es handelt sich bislang „nur“ um die Anerkennung als sog. „besonders förderungswürfige Leistung“, die Vergütung ist auch sicher in vielen Fällen nicht kostendeckend und die Förderung kann in den nächsten Jahren wieder entfallen. Aber es ist doch eine wichtige Zwischenstation auf dem langen Weg zur Versorgungsverbesserung für die Patienten, denn mit der Einführung ist eine grundsätzliche Anerkennung als GKV-Leistung erfolgt, die doch weitreichende Implikationen hat. Die GNP hofft, dass weitere KVen nachziehen und die Leistungen schließlich Eingang in den EBM finden. Außerdem lässt sich im Ausnahmefall für eine GKV-Leistung eine Zusatzleistung beantragen, z.B. das Hinzuzieheng eines Anästhesisten, wie dies für ambulante MRT-Untersuchungen oder Zahnbehandlungen möglich ist.
Weitere Informationen beim Schriftführer Dr. Andreas Sprinz oder über das Kontaktformular bei der Geschäftsstelle.
Das Thema Abrechnung wird im Rahmen der kommenden Jahrestagung im September auch erneut Thema des Beratungsseminar zur ambulanten Versorgung sein.
Sonobild: Injektion in M. adductor longus rechts, Pat. 7 Jahre, bilat. CP GMFCS Level 3, Querschnitt; weiße BoNT-„Wolke“ zentral im Muskel. Quelle: Autor
Beitragsbild: Oberflächenmodell von Botulinumtoxin A mit leichter, neurotoxischer Kette (grün) und schwerer Kette (blau). Quelle und Bildlizenz: www.wikipedia.
Beitragsbild:
BoNT, Botulinumtoxin, EBM, Vergütung