Wahlen 2021: … nicht nur zum Deutschen Bundestag!

turnusmäßig wird 2021 der Vorstand neu gewählt – Abstimmung zur Wahl der neuen Ehrenmitglieder 2021 hat begonnen

Nach der geltenden Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft für Neuropädiatrie eine Amtsperiode von drei Jahren, die aktuelle Periode begann 2017 auf der Jahrestagung in Bad Nauheim. Damit hätte an sich der Vorstand in Dornbirn im Oktober 2020 neugewählt werden sollen. Durch die Corona-Pandemie ist auch das anders gekommen, weil die Mitgliederversammlung nicht stattfinden konnte. Natürlich ist in der GNP keine Briefwahl des Vorstands möglich wie bei einer Bundestagswahl…

Im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung am

Samstag, den 06. November 2021 (Beginn: 18:00 Uhr)

wird diese Vorstandswahl nun nachgeholt. Es ist der gesamte Vorstand nach § 9 Satzung (Präsident:in, Vizepräsident:in, Schriftführer:in, Schatzmeister:in, Vertreter:in der Schweiz, Österreich und der Niedergelassenen) zu wählen.
Alle Mitglieder der GNP sind aufgerufen und berechtigt Vorschläge zu Kandidat:innen zu machen.

Außerdem sind zwei Mitglieder des Aufnahmeausschusses nach § 10 der Satzung zu wählen, sowie die nächsten Tagungspräsident:innen 2023 und 2024.

Heute begann die Online-Abstimmung der Wahl zu den neuen Ehrenmitgliedern. Den stimmberechtigten Mitgliedern der GNP (ordentliche, Senior-, Junior-, Ehren- und korrespondierende Mitglieder haben per Mail die notwendigen Zugangsdaten zur Abstimmung erhalten, die bis zum 30.09.2021 läuft. Danach wird das Ergebnis hier veröffentlicht, die Ehrung neuer Ehrenmitglieder findet traditionell im Rahmen der Mitgliederversammlung statt.

Falls ein stimmberechtigtes Mitglied keine Abstimmungszugangsdaten erhalten haben sollte bitte Nachricht an den Schriftführer bzw. die Geschäftsstelle.

Kempten, 29. August 2021


Beitragsbild von Andreas Lischka auf Pixabay


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