Beitragsordnung 2019

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Die Mitgliederversammlung der GNP hat am 13.09.2019 einige Änderungen und Präzisierungen der damaligen Beitragsordnung (Fassung von 2017) beschlossen:

  1. Die Höhe der Beiträge kann unverändert bleiben. Die Beitrage wurden zuletzt im Jahr 2003 erhöht.
  2. Die Beiträge sind grundsätzlich laut Satzung kalenderjährlich zu zahlen und zukünftig  zum 01. Januar d.J. fällig, oder bei Aufnahme.
  3. Eine unterjährige Aufnahme erzeugt keinen Anspruch auf Reduktion des Mitgliedsbeitrages[1].
  4. Eine Kündigung kann jeweils nur zum 31.12. d.J. erfolgen. Kündigungsfrist: die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum 15.12. in der Geschäftsstelle vorliegen. Eine Kündigung löst zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf Beitragsreduktion aus.
  5. Änderungen des Mitgliedstatus lösen Beitragsänderungen zum nächsten Fälligkeitsdatum aus (i.d.R. 1. Januar des Folgejahres).
  6. Wird Elternzeit beantragt, ist der Bescheid bzw. das Genehmigungsschreibens des Arbeitgebers vorzulegen. Die Beitragsreduktion tritt immer erstmalig zum nächstfolgenden Beitragsjahr (beginnend zum 01.01.) ein und endet am 31.12. des Jahres, in dem die Elternzeit lt. Bescheid/Genehmigungsschreiben endet. Zum folgenden 01.01. wird wieder der frühere Beitrag fällig.
  7. Eine Juniormitgliedschaft endet automatisch nach 5 Jahren. Sie wird in eine außerordentliche Mitgliedschaft umgewandelt, wenn nicht entweder a) die Verlängerung beantragt und die Fortsetzung der Weiterbildung nachgewiesen wird, oder b) der Nachweis des Erwerbs des Schwerpunktes Neuropädiatrie zu einer ordentlichen Mitgliedschaft führt.
  8. Wird der Schwerpunkt Neuropädiatrie oder anderweitige Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erlangt und durch Vorlage entsprechender Zeugnisse nachgewiesen, wird die Juniormitgliedschaft zum nächsten 01.01. in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
  9. Reicht ein Juniormitglied den Nachweis über den Erwerb des Schwerpunktes verspätet nach, sind ggf. fällige Beitragsnachzahlungen zu leisten. Diese sind spätestens mit dem nächsten Beitrag fällig. Die Berechnungen der fälligen Beitragsnachzahlungen richtet sich nach Ziffer 8.
  10. Ordentliche Mitglieder, die nach Erreichen des Rentenalters weiter ärztlich tätig sind, erhalten auf Antrag einen Senior-Mitgliedsstatus, wenn der Arbeitsumfang einer weiter ausgeübten ärztlichen Tätigkeit nicht mehr als 15 Wochenstunden beträgt.
  11. Seniormitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, besitzen das Wahlrecht, korrespondierendes Mitglied zu werden (ohne Bezug von Journals) oder auch ihren Senior-Mitgliedsstatus zu behalten.
  12. Studierende des Fachs Humanmedizin können ab 2020 außerordentliche Mitglieder der Gesellschaft werden, es gilt ein ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von aktuell  50,- EUR pro Jahr. Der Nachweis über den Status als Studierende ist jährlich durch die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung zu führen. In praxi bedeutet dies, dass in den Folgejahren der Mitgliedschaft zu Jahresbeginn eine Erneuerung der Mitgliedschaft durch die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung der Immatrikulation im Wintersemester erfolgen muss. Die studentische Mitgliedschaft endet automatisch mit der Approbation, spätestens mit dem 31.12 des Jahres, an dem das Studium beendet wird. Soll eine Juniormitgliedschaft in der GNP angeschlossen werden ist ein formaler Aufnahmeantrag zu stellen, die entsprechenden Aufnahmebedingungen und Durchführungsvorschriften zur Juniormitgliedschaft gelten unverändert.
  13. Mitglieder, die aufgrund ausbleibender Beitragszahlungen nach § 6 lit. c) (Ausschluss) oder d) (.) Entstehung eines Beitragsrückstandes in Höhe von drei Jahresmitgliedsbeiträgen) der Satzung die Gesellschaft verlassen haben, müssen die erneute Mitgliedschaft in der GNP beantragen und besonders schriftlich begründen.

Die Umsetzung dieses Beschlusses betrifft das Beitragsjahr 2019 ff.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28. April 2017 und 13.09.2019 gelten bis auf weiteres folgende Mitgliedsbeiträge:

ordentliche Mitgliedschaft mit Zeitschriftenbezug 130,-
in Elternzeit (mit Zeitschriftenbezug)* 100,- auf Antrag
Junior-Mitgliedschaft mit Zeitschriftenbezug 100,-
in Elternzeit (mit Zeitschriftenbezug)* 50,- auf Antrag
Senior-Mitgliedschaft im Ruhestand (mit Zeitschriftenbezug) 100,- auf Antrag
im Ruhestand (o. Zeitschriftenbezug) 30,-
außerordentliche Mitgliedschaft, Studierende mit Zeitschriftenbezug 50,- jährlich zu erneuern
außerordentliche Mitgliedschaft, natürliche Person mit Zeitschriftenbezug 130,-
außerordentliche Mitgliedschaft, juristische Person ohne Zeitschriftenbezug 130,-
korrespondierende Mitgliedschaft ohne Zeitschriftenbezug frei auf Antrag
Ehrenmitgliedschaft mit Zeitschriftenbezug frei durch die MGV gewählt

* Auf schriftlichen Antrag und Nachweis wird für insgesamt maximal 3 Jahre eine Beitragsreduktion gewährt. Der Nachweis ist jährlich zu erneuern

Zuschlag: bei fehlender eMail-Adresse 10,- € pro Jahr (für erhöhten Verwaltungsaufwand, Druck, Porti usw.)

Die Beitragsordnung gilt mit Beschluss ab 13.09.2019. Die vollständigen Beschlusstexte finden Sie hier: