Mitglied werden

Die Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP) ist in erster Linie eine medizinsche wissenschaftliche Fachgesellschaft. Sie vereint überwiegend Ärztinnen und Ärzte, die sich speziell für die Neurologie des Kindes interessieren. Aber auch andere Wissenschaftler*innen, Betroffene oder aus anderen Gründen interessierte Menschen und auch Institutionen können Mitglied in der GNP werden.

Aufnahmekriterien, Anträge, Statusänderungen

Laut der derzeit gültigen Satzung gelten für die verschiedenen Mitgliedsarten nachfolgende Kriterien. Klicken Sie auf die Überschriften in den blauen Balken, um die Details zu lesen.

  • ordentliche Mitgliedschaft (nur für Ärzt*innen)

    Für eine ordentliche Mitgliedschaft ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation auf dem Gebiet der Neuropädiatrie Voraussetzung. Dieser kann erbracht werden durch

    Nachweis des Schwerpunktes bzw. Additivfachs Neuropädiatrie

    durch

    • Anerkennungszeugnis als Fachärztin/-arzt für Kinder- und Jugendmedizin
      und
    • Zeugnis einer deutschen Ärztekammer bzw. der schweizerischen FMH über die Anerkennung des Schwerpunktes Neuropädiatrie bzw. über das österreichische Additivfach/des österreichischen Schwerpunktes Neuropädiatrie

    oder

    Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation

    durch

    • Zeugnis über neuropädiatrische Weiterbildungszeit von mindestens 2 Jahren an einer neuropädiatrieschen Abteilung einer Kinderklinik oder einer neuropädiatrischen Klinik,
      und
    • ein Zeugnis eines/einer neuropädiatrischen Lehrer/in mit detailliertem Nachweis über die für die Neuopädiatrie relevanten Kenntnisse inkl. apparativer neurologischer Verfahren wie EEG, EMG/NLG, CT, MR oder gleichwertiger Untersuchungsverfahren

    Den Aufnahmeantrag können Sie →hier online stellen. Das Formular zum Nachweis einer äquivalenten Ausbildung finden Sie →hier

  • Juniormitgliedschaft (für Ärzt*innen in Weiterbildung)

    Junior-Mitglieder können alle (approbierten) Ärztinnen und Ärzte werden, die sich in der pädiatrischen bzw. neuropädiatrischen Weiterbildung befinden und die an den Aufgaben der Gesellschaft interessiert sind.

    Nachweis durch

    • Approbationsurkunde bzw. vergleichbare Zulassungurkunde zur ärztlichen Heilkunde
    • Facharztzeugnis Kinder- & Jugendmedizi (falls bereits vorhanden)

    Die Junior-Mitgliedschaft ist auf 5 Jahre begrenzt, eine Verlängerung bei fortgesetzter Weiterbildung ist auf schriftlichen Antrag möglich.

    Den Aufnahmeantrag können Sie →hier online stellen.

  • außerordentliche Mitgliedschaft – natürliche Personen (Studierende der Humanmedizin, andere Wissenschaftler*innen, Betroffene, Interessierte etc.)

    Nicht-Ärzte können eine außerordentliche Mitgliedschaft beantragen, wenn sie an den Aufgaben und Aktivitäten der Gesellschaft für Neuropädiatrie interessiert sind. Dies gilt auch für Studierende im Fach Humanmedizin. Nachweise bei Medizinstudierenden: Immatrikulationsbescheinigung

    Den Aufnahmeantrag können Sie →hier online stellen.

  • außerordentliche Mitgliedschaft – juristische Personen (Verbände, Institutionen, Firmen usw.)

    Verbände, Institutionen und Firmen können eine außerordentliche Mitgliedschaft für juristische Personen beantragen, wenn sie an den Aufgaben und Aktivitäten der Gesellschaft für Neuropädiatrie interessiert sind. Besondere Nachweise sind nicht vorzulegen.

    Den Aufnahmeantrag können Sie →hier online stellen.

  • weitere Mitgliedschaftsarten (Senioren, korrespondierende und Ehrenmitgliedschaft)

    ordentliche Mitglieder, die das Rentenalter erreichen, können auf Antrag ihre Mitgliedschaft umwandeln in

    • Seniormitgliedschaft

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen, das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Dabei können Sie wählen, ob Sie das Journal Neuropediatrics im Mitglieder-Abonnement weiterbeziehen wollen, oder ob Sie darauf verzichten möchten. Die jeweiligen Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.

    Andere in der Satzung vorgesehene Mitgliedsarten werden nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung verliehen und können nicht beantragt werden:

    • korrespondierende Mitgliedschaft
    • Ehrenmitgliedschaft
  • Elternzeit

    Juniormitglieder und ordentliche Mitglieder, die sich beim jeweiligen Arbeitgeber offiziell für die Erziehung eines Kindes freistellen lassen („Elternzeit“), können auch in der GNP eine solche beantragen. Auf schriftlichen, formlosen Antrag und Nachweis wird für insgesamt maximal 3 Jahre eine Beitragsreduktion gewährt.

    Anträge sind formlos an die Geschäftsstelle zu richten. Bitte reichen Sie eine Kopie der Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über die Elternzeit mit ein. Bei Nachweis wird Elternzeit in Bezug auf die GNP-Mitgliedschaft in ganzen (Beitrags-) Jahren gewährt und gilt jeweils ab dem folgenden Beitragsjahr nach Antragstellung. Die jeweilig fälligen Mitgliedsbeiträge sind der Beitragsordnung zu entnehmen.

  • Informationen zum Antragsverfahren

    Aufnahmeanträge werden →hier online gestellt.
    Alle Unterlagen, Zeugniskopien etc. laden Sie bitte als Anlage zum Online-Aufnahmeantrag in das Mitgliederportal hoch. Der Schriftführer wird anschließend Ihren Antrag prüfen. In Zweifelsfällen wird der Schriftführer unterstützt vom Aufnahmeausschuss der Gesellschaft für Neuropädiatrie.

    Nach Prüfung der Anträge erhalten Neumitglieder eine E-Mail an die angegebene(n) Adresse(n) mit einem Bestätigungsschreiben und Informationen zur Mitgliedschaft. Mitgliedsbeiträge sind bevorzugt per Lastschrift zu bezahlen, das SEPA-Lastschriftformular ist Bestandteil des Aufnahmeantrages. Der erste beitrag ist nach Aufnahme fällig, und erst mit Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist die Mitgliedschaft endgültig aktiviert. Sie erhalten Zugang u.a. zum Journal Neuropediatrics.

    Die Bearbeitungszeit für Aufnahmeanträge beträgt normalerweise insgesamt ca. 2-3 Wochen.

    Den Aufnahmeantrag können Sie →hier online stellen.

  • Mitgliedsbeiträge

    Abhängig vom jeweiligen Mitgliedsstatus sind Beiträge nach der jeweils gültigen Beitragsordnung zu entrichten. Die Beitragsordnung finden Sie hier.

Aufnahmeanträg werden i.d.R. →hier online gestellt.