Die Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP) ist die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaftfür die Neurologie des Kindes- und Jugendalters bis zum Ende der körperlichen Entwicklung.

Die GNP vereint in Deutschland, Österreich und der Schweiz diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die sich  für dieses Fachgebiet besonders interessieren. Sie steht aber auch interessierten Nicht-Mediziner*innen offen.

Präambel der Gesellschaft für Neuropädiatrie

Die Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft für die Neurologie des gesamten Kindes- und Jugendalters (Synonyma: Neuropädiatrie, Pädiatrische Neurologie, Kinderneurologie, Kinder- und Jugendneurologie, Neuromedizin des Kindes- und Jugendalters u.a.). Sie vertritt Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz, mit europäischem Selbstverständnis (Syllabus der European Pediatric Neurology Society EPNS, bestätigt durch das Committee of National Advisers, CNA).

Die Gesellschaft für Neuropädiatrie stellt sich mit ihrem Syllabus der neuropädiatrischen Versorgungsstrukturen der aktuellen Strukturdiskussion in Deutschland, im Spannungsfeld der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion. In der aktuellen Version 2.0 stellt die GNP Merkmale der Struktur und Qualität der Versorgung zusammen, definiert erstmals die verschiedenen Versorgungsebenen ambulanter und stationärer Versorgung. Diese Version ist bereits das Produkt der Diskussion unter den Mitgliedern über die Vorlage der Kommission Versorgungsstrukturen. In weiteren, zukünftigen Versionen werden auch die Strukturen der rehabilitativen Neuropädiatrie und die weitere Detaillierung erfolgen.

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Verfassung der Gesellschaft für Neuropädiatrie

Die GNP ist ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein (VR 889 AG Heidelberg),sie ist verfasst durch eine Satzung und Vereinsordnung, die im vereinsregister eingetragen sind. Außerdem ist laut Satzung durch die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung zu beschließen.

Hier finden Sie die Satzung, Vereinsordnung und Beitragsordnung in den jeweils gültigen Fassungen, sowie die Formularsammlung für Mitgliedsanträge, Änderungen des Mitgliedsstatus usw.

Satzung

zur Download-Version der aktuell gültigen Fassung

Vereinsordnung

zur Seite der aktuell gültigen Fassung

Mitgliedsbeiträge

zur Seite der aktuell gültigen Beitragsordnung

Formulare

für Anträge auf Mitgliedschaft, auf Elternzeit, Änderung des Mitgliedsstatus, Umwandlung in eine Seniorenmitgliedschaft usw.

Antragsformulare finden Sie unter diesem Link.

Die Satzung definiert als Organe der Gesellschaft

  • die Mitgliederversammlung,
  • den Vorstand und
  • den Aufnahmeausschuss.

Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung der GNP in der Regel im Rahmen der wissenschaftlichen Jahrestagung statt. Die Einladung hierzu erhalten alle Mitglieder mindestens 4 Wochen vor dem Termin mit der vorgeschlagenen Tagesordnung i.d.R. per E-Mail zugesandt. Die Mitgliederversammlung bestimmt alle wesentlichen Richtungsentscheidungen bzgl. der Gesellschaft und wählt und entlastet den Vorstand und alle weiteren Gremien, deren Amtszeit i.d.R. drei Jahre beträgt.

Der Vorstand besteht aus 8 gewählten, stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder des aktuell gewählten Vorstandes (Wahlperiode 2022-2025) finden Sie hier. In die Arbeit des erweiterten Vorstandes werden auch die Sprecher der Kommissionen, Beauftragte und Delegierte die Editoren der Organ-Journale und die jeweis kommende und direkt vergangene Tagungspräsidentschaft einbezogen.

Der Aufnahmeausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, jeweils eines aus Deutschland, Schweiz und Österreich, darunter als Vorsitzender der aktuelle Schriftführer. Der Aufnahmeausschuss tritt qua Satzung bei Aufnahmeanträgen nur in Zweifelsfällen. 2017 wurden Prof. emer. Dr. Eugen Boltshauser (Zürich) und PD Dr. Christian rauscher (Salzburg) in den Aufnahmeausschuss gewählt.

Außerdem ermöglicht die Satzung der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Kommissionen zu berufen, die diesen in seiner Arbeit unterstützen. Zusätzlich können Beauftragte der Gesellschaft für spezielle Bereiche zuständig sein. Alle Gremien sind der Mitgliederversammlung berichtspflichtig.

Die aktuell berufenen Kommissionen, Beauftragte und Delegierte sowie die Tagungspräsidenten der GNP und die Herausgeber*innen der Organe.

Ehrenmitgliedschaft

Die Gesellschaft für Neuropädiatrie ehrt mit einer Ehrenmitgliedschaft Personen, die sich um die Neuropädiatrie verdient gemacht haben. Kandidaten können von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand vorgeschlagen werden, die Wahl erfolgt satzungsgemäß auf elektronischem Weg.

Die Ehrenmitglieder der Gesellschaft für Neuropädiatrie finden Sie hier.

Ehrenpreis der GNP (Honorary Award)

Für besonders herausragende Leistungen ehrt die Gesellschaft Wissenschaftler aus dem In- und Ausland mit ihrem Ehrenpreis (Honorary Award of the German Society of Pediatric Neurology). Dieser Preis wurde erstmalig im Jahr 1998 vergeben, der Preis wird gestiftet vom Thieme-Verlag, in dem das Organ der Gesellschaft, das Journal Neuropediatrics erscheint.

Eine Übersicht der bisherigen Preisträger finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Neuropädiatrie wurde 1975 gegründet, nachdem Vertreter aus den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz sich bereits vorher informell zum intensiven wissenschaftlichen und klinischen Diskurs getroffen hatten.
Im Jahr 2017 veröffentlichte Prof. emer. Dr. Hans-Michael Straßburg (früher Würzburg) eine dreiteilige Abhandlung zur Geschichte der Neuropädiatrie und der GNP, die in der Zeitschrift „Neuropädiatrie in Klinik und Praxis“ erschien, und die hier mit freundlichem Einverständnis des Verlages Schmidt-Römhild zum Download zur verfügung steht.

Die Geschichte der Gesellschaft für Neuropädiatrie, Teil 1
Die Geschichte der Gesellschaft für Neuropädiatrie, Teil 2
Die Geschichte der Gesellschaft für Neuropädiatrie, Teil 3