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Präambel

Die Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V. ist ein eingetragener Verein mit dem gemeinnützigen Zweck, Wissenschaft, Forschung, Fortbildung, Erfahrungsaustausch sowie die Entwicklung und Förderung qualifizierter Ausbildungsgrundlagen auf dem Gebiet der Neuropädiatrie zu unterstützen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen die Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V. ihre Dienstleistungen im Bereich der Stellenanzeigen anbietet. Die Leserschaft der NiKuP sowie die Besucher der GNP-Website stammen überwiegend aus dem medizinischen Umfeld, wodurch die Veröffentlichung von Stellenanzeigen insbesondere für Inserenten aus diesem Bereich besonders attraktiv ist. Selbstverständlich können jedoch auch Stellenanzeigen aus anderen Fachbereichen geschaltet werden.

§ 1 Definitionen

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die nachfolgenden Begriffsbestimmungen:

1.1         Darstellungsrichtlinien sind von GNP festgelegte Vorgaben bezüglich Format, Umfang, Qualität und weiterer Anforderungen an die Gestaltung und Einreichung von Inhalten. Auf diese Richtlinien wird im Rahmen des Bestellvorgangs auf der Website von GNP ausdrücklich hingewiesen. 

1.2         GNP steht für Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V., die als Dienstleister auftritt.  

1.3         Die Website GNP ist zu finden unter: https://gesellschaft-fuer-neuropaediatrie.org/

1.4         Stellenanzeige ist die von dem Kunden veranlasste Jobanzeige, in der auf eine zu besetzende Position beim Kunden aufmerksam gemacht wird und potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zur Bewerbung auffordert.   

1.5         Kunde ist der Auftraggeber der Bestellung.

1.6         NiKuP meint die Zeitschrift „Neuropädiatrie in Klinik und Praxis“, herausgegeben vom Verlag der Max Schmidt-Römhild GmbH & Co. KG.

1.7         NiKuP-App meint die App der Neuropädiatrie in Klinik und Praxis, welche Ebenfalls von der Max Schmidt-Römhild GmbH & Co. KG betrieben wird und zu finden ist unter: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.silkcode.neuro&hl=de; https://apps.apple.com/de/app/neurop%C3%A4diatrie/id1558200294

1.8         Online Only meint den Buchungstyp, bei dem die Veröffentlichung ausschließlich in der NiKuP-App und auf der GNP-Website erfolgt.

1.9         Parteien sind GNP und der Kunde gemeinsam; einzeln jeweils als „Partei“ bezeichnet.  

1.10     Paket ist die jeweilige Buchungsvariante, entweder „Online Only“ oder „Print und Digital“ mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten.

1.11     Print und Digital meint den Buchungstyp, bei dem die Veröffentlichung der Stellenanzeige sowohl in der NiKuP-App, auf der GNP-Website, als auch in der gedruckten Ausgabe der NiKuP Zeitschrift erfolgt.

1.12     Leistungen bezeichnet die von GNP erbrachten Dienste, insbesondere die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in der NiKuP-App, auf der GNP-Website sowie optional in der Printausgabe der NiKuP.  

§ 2 Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB gelten für alle unsere Verträge mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.

§ 3 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das jeweils gebuchte Paket einschließlich der zugehörigen Beschreibung, der Erläuterungen sowie diesen AGB.

§ 4 Vertragsschluss und Bestellvorgang

4.1         Der Kunde erstellt auf der Website von GNP einen Account oder – sollte er bereits einen Account besitzen – meldet er sich mit seinen Benutzerdaten an. Nach dem Login und der Eingabe aller für die Erstellung der Stellenanzeige erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Videos und Symbole (zusammen „Materialien“) kann im nächsten Schritt das Paket ausgewählt werden. Durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und der Datenschutzerklärung und gibt ein verbindliches Angebot zum Kauf des ausgewählten Pakets ab.

4.2         Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde von GNP eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhält. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung ist auch der Bestellvorgang abgeschlossen.

4.3         Wählt der Kunde das Paket Print und Digital aus, steht es ihm frei,  für die NiKuP eine selbst gestaltete Stellenanzeige einzureichen. Die selbst gestaltete Stellenanzeige muss den Darstellungsrichtlinien (siehe Kapitel 3.3 Anzeigenformate und -preise Stellenmarkt) entsprechen und bis zu dem auf der GNP Website genannten Datum eingereicht werden. Wird bis zu dem angegebenen Datum keine selbst gestaltete Stellenanzeige eingereicht, wird die Stellenanzeige auf Veranlassung von GNP von der Max Schmidt-Römhild GmbH & Co. KG aus den bereitgestellten Materialien erstellt.

4.4         Sind die Materialen nach 4.1 nicht vollständig oder entspricht der selbst gestaltete Entwurf nach 4.3 nicht den Darstellungsrichtlinien, wird sich GNP mit dem Kunden in Verbindung setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

4.5         Für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde die Materialien nicht vollständig geliefert hat oder der Entwurf nicht den Darstellungsrichtlinien entspricht,  übernimmt GNP keine Verantwortung.   

§ 5 Erlaubte Stellenanzeigen

5.1         Stellenanzeigen dürfen ausschließlich Berufe umfassen. Im Sinne dieser Bestimmung sind Berufe alle auf Erwerb gerichteten und erlaubten Tätigkeiten, die auf Dauer angelegt sind und der Schaffung sowie Erhaltung einer Lebensgrundlage dienen.

5.2         Stellenanzeigen dürfen weder irreführend noch diskriminierend sein.

§ 6 Reihenfolge der Anzeigenschaltung

6.1         Auf der GNP-Website werden die Stellenanzeigen an Werktagen täglich aktualisiert. Neue Stellenanzeigen werden stets oben platziert. Werden an einem Werktag mehrere neue Stellenanzeigen veröffentlicht, erfolgt die Rangordnung dieser Stellenanzeigen nach billigem Ermessen von GNP.

6.2         In der NiKuP-App erfolgt die Aktualisierung der Stellenanzeigen monatlich. Neue Stellenanzeigen werden immer oben platziert. Innerhalb der neuen Anzeigen richtet sich die Rangfolge nach dem Datum des Abschlusses des Bestellvorgangs; bei gleichem Datum entscheidet GNP nach billigem Ermessen.

6.3         Die Platzierung der Anzeigen in der Print-Version der NiKuP erfolgt nach billigem Ermessen von GNP. Die Platzierung ergibt sich aus dem gewählten Anzeigenformat sowie einem optisch ausgewogenen Gesamtbild des Layouts. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1         Der Kunde räumt GNP ein einfaches, unwiderrufliches Nutzungsrecht an sämtlichen von ihm bereitgestellten Materialien ein. Soweit diese Materialien dem Schutz von Immaterialgüterrechten unterliegen, erstreckt sich das Nutzungsrecht ausdrücklich auch auf diese Rechte.

7.2         Das Nutzungsrecht ist auf die Veröffentlichung der Materialien – entsprechend dem jeweils gebuchten Paket – in der NiKuP, der NiKuP-App sowie auf der GNP-Website im Zusammenhang mit den Stellenanzeigen beschränkt.  

7.3         Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich.

§ 8 Recht zur Unterlizenzierung

8.1         Der Kunde räumt GNP das Recht ein, das nach § 7.1 gewährte Nutzungsrecht an die Max Schmidt-Römhild GmbH & Co. KG („Unterlizenznehmer“) zu unterlizenzieren.

8.2         Die Unterlizenzierung erfolgt ausschließlich im Rahmen der notwendigen Maßnahmen, um die Stellenanzeigen – je nach Paket –  zu gestalten und in der NiKuP-App und der NiKuP zu veröffentlichen.

§ 9 Dauer der Rechtseinräumung

9.1         Mit der Beendigung dieses Vertrages gemäß § 15 erlöschen die GNP eingeräumten Nutzungsrechte an den von dem Kunden bereitgestellten Materialien. GNP wird die elektronisch gespeicherten Materialien innerhalb von [5] Werktagen nach Vertragsende löschen.

9.2         GNP verpflichtet sich, die in Ziffer 9.1 genannten Pflichten auch an den Unterlizenznehmer weiterzugeben.

§ 10 Freistellung

10.1     Der Kunde stellt GNP und den Unterlizenznehmer von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen GNP oder den Unterlizenznehmer erhoben werden, die in Zusammenhang mit nach § 7 erlaubten Nutzungen erhoben werden, frei, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

10.2     Einer Partei bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat diese der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.

§ 11 Keine Verantwortung von GNP für vom Kunden bereitgestellte Materialien

GNP übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden bereitgestellten Materialien, die in der NiKuP, der NiKuP-App oder auf der GNP-Website veröffentlicht werden. Insbesondere übernimmt GNP keine Verantwortung  für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der Materialien für einen bestimmten Zweck.

§ 12 Veröffentlichung durch Dritte

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf der GNP – Website, sowie in der NiKuP – App veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigene Angebote getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Aus einem solchen Kopieren, Linking und/oder Framing kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen GNP herleiten, es sei denn, dies ist von GNP zu vertreten.

§ 13 Entgelt, Verzug

13.1     Der Preis des Pakets ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsstellung fällig.

13.2     Wird das Paket Digital + Print gebucht, erhält der Kunde die Rechnung zusammen mit einem Belegexemplar der NiKuP.

13.3     Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Verzugszinsenregelungen.

§ 14 Haftung

14.1     GNP haftet, soweit 14.2 und 14.3 nichts anderes regeln, vertraglich und außervertraglich nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.2      Auf Schadensersatz haftet GNP – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GNPnur

a)             für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)            für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist GNPs Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

14.3     Die sich aus Ziffer 14.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden GNP nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

14.4     Die sich aus 14.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GNP einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 15 Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit Ablauf des Zeitraums, der zwischen der Veröffentlichung der Jobanzeige und der gebuchten Anzahl der Monate der Jobanzeige liegt.  

§ 16 Subunternehmer

GNP ist zum Einsatz von Subunternehmern ohne vorherige Absprache mit dem Kunden berechtigt. Der Einsatz eines Subunternehmers entbindet GNP nicht von seinen vertragsgemäßen Verpflichtungen. Der Subunternehmer ist Erfüllungsgehilfe von GNP.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

17.1     Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz von GNP in Heidelberg.

17.2     Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.3     Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Landgericht München I.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1     Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Textform des § 126b BGB reicht zur Wahrung der Schriftform nicht aus, jedoch genügt der telekommunikative Austausch handschriftlich oder per Faksimile (docusign) unterzeichneter Erklärungen.

18.2     Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen der Vertragsbeziehung und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

18.3     Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.